Barrierefreiheit

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Damit eine Website als barrierefrei gilt, muss ihr gesamter Inhalt für jeden Internetnutzer wahrnehmbar, nutzbar, verständlich und stabil sein, ohne dass eine eventuelle körperliche oder kognitive Behinderung, das verwendete Material oder die Leistungsfähigkeit der Verbindung den Surfkomfort beeinträchtigen.

 

Die Barrierefreiheit einer Website wird unter Berücksichtigung aller geltenden Standards gemessen, die im für Behörden geltenden französischen Allgemeinen Referenzrahmen zur Barrierefreiheit (RGAA) dargelegt werden.

Diese Standards sind bei der Erstellung jedes neuen digitalen Hilfsmittels (Website, App) sowie bei jeder technischen, grafischen oder redaktionellen Aktualisierung zu berücksichtigen.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Im Rahmen ihrer Inklusionsmaßnahmen verpflichten sich die Stadt und die Eurometropole Straßburg, strasbourg.eu sowie alle damit verbundenen Websites gemäß Artikel 47 des frz. Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 barrierefrei zu gestalten.

Verbesserung der Serviceleistungen und Kontaktmöglichkeiten

Wenn es Ihnen nicht gelingt, auf einen Inhalt oder eine Serviceleistung zuzugreifen, können Sie den für die Website Verantwortlichen kontaktieren, der Sie auf eine barrierefreie Alternative verweist oder den Inhalt in einer anderen Form bereitstellt.

Eine Nachricht senden.

Rechtsbehelfe

Dieses Verfahren ist im folgenden Fall zu nutzen:

 

Sie haben dem für die Website Verantwortlichen eine mangelnde Barrierefreiheit gemeldet, die Sie daran hindert, auf einen Inhalt oder eine Serviceleistung des Portals zuzugreifen, und Sie haben keine zufriedenstellende Antwort erhalten.

 

Schreiben Sie eine Nachricht an den Rechtsverteidiger (https://formulaire.defenseurdesdroits.fr/)

Kontaktieren Sie den Beauftragten des Rechtsverteidigers in Ihrer Region (https://www.defenseurdesdroits.fr/saisir/delegues)

Schicken Sie einen (kostenlosen, portofreien) Brief per Post an Défenseur des droits - Libre réponse 71120 75342 Paris CEDEX 07